Beratung

Bauen und Archäologie: Konflikt vorprogrammiert?

Zielkonflikte zwischen Bauprojekten und archäologischen Untersuchungen lassen sich vermeiden, wenn die Archäologische Bodenforschung rechtzeitig, d. h. möglichst schon in der Phase der Projektierung, über das Bauvorhaben informiert und in die Planung einbezogen wird. Die Archäologische Bodenforschung sucht bei der Erfüllung ihres Auftrages nach partnerschaftlichen Lösungen.

Verzögern archäologische Untersuchungen ein Bauvorhaben?

Verzögerungen durch archäologische Untersuchungen sind selten. Besonders bei grösseren Bauvorhaben in der Altstadt und bei allen Bauvorhaben auf dem Münsterhügel ist es äusserst wichtig, die Archäologische Bodenforschung schon in die Planungsphase einzubeziehen. Bei frühzeitiger Information der Archäologischen Bodenforschung können die jeweils notwendigen Massnahmen zwischen den Beteiligten schon im Vorfeld des Baubewilligungsverfahrens abgesprochen werden und der Bau lässt sich so ohne zeitliche Verluste realisieren.

Darf ich Funde, die ich in meinem Privatgrundstück finde, behalten?

Archäologische Funde, die auf dem Gebiet des Kantons gemacht werden, gehören dem Kanton Basel-Stadt, der sich im Interesse der Öffentlichkeit für die Bewahrung des kulturellen Erbes einsetzt. Es ist wichtig, solche Funde der Archäologischen Bodenforschung unverzüglich zu melden, da sich noch weitere archäologische Zeugnisse in diesem Gebiet befinden könnten, welche für die Rekonstruktion der Geschichte unserer Vorfahren von Bedeutung sind. Jeder verlorene archäologische Fund ist ein Stück für alle Zeit verlorene Geschichte. Zurecht gehören daher in der Schweiz archäologische Funde der Allgemeinheit.

Die rechtlichen Grundlagen der archäologischen Arbeit?

Die rechtlichen Grundlagen sind im Gesetz über den Denkmalschutz vom 20. März 1980 und der dazugehörigen Verordnung über den Denkmalschutz vom 14. April 1982 festgehalten. Gemäss dem Gesetz über den Denkmalschutz sind archäologische Fundstellen Denkmäler und: «Denkmäler sind zu erhalten. Ihre kulturellen, geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Werte sind zu erforschen und, wenn möglich, in ihrem gewachsenen Zusammenhang zu sichern.“

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