Auftrag

Die Archäologische Bodenforschung ist der Abteilung Kultur des Präsidialdepartements des Kantons Basel-Stadt angegliedert und erfüllt vier Hauptaufgaben:

Sichern und Dokumentieren archäologischer Zeugnisse

Gefährdete archäologische Zeugnisse werden mittels archäologischer Ausgrabungen und Sondierungen unter Einbezug neuer Technologien fachgerecht gesichert und dokumentiert. Die aufbereiteten Grabungsergebnisse dienen als Grundlage für wissenschaftliche Untersuchungen. Auf der Basis des archäologischen Plans wird durch Beratung und Sensibilisierung im Vorfeld von Bauprojekten ein nachhaltiger Umgang mit Fundstellen erreicht.

Erschliessen, Konservieren und Erforschen des archäologischen Kulturgutes

Durch die Inventarisation und Konservierung werden die Funde für die wissenschaftliche Bearbeitung und die Übergabe an die Sammlungen aufbereitet. Innovative wissenschaftliche Untersuchungsmethoden im Kontext mit integrativen Forschungsprojekten bauen den Stellenwert archäologischer Funde als Quelle für die Geschichtsschreibung kontinuierlich aus.

Archivieren und Sammeln des archäologischen Kulturgutes

Die archäologischen Quellensammlungen (Dokumentations- und Bildarchiv, Sammlungsdepots, Bibliothek) werden kontinuierlich gepflegt und aktiv bewirtschaftet. Die wissenschaftlich erschlossenen Bestände werden der Forschung, Museen sowie weiteren interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt und im Sinne des Kulturgüterschutzes gesichert.

Vermitteln und Publizieren archäologischen Wissens

Die Vermittlung der wichtigsten Resultate der Ausgrabungen erfolgt zeitnah über Medienmitteilungen, elektronische Medien, Führungen, Vorträge und Ausstellungen. Die Ergebnisse der Forschungsprojekte und deren archäologisch-historischen Zusammenhänge werden in Publikationen umfassend vorgelegt. Mit dem Ausbau und der Pflege der Archäologischen Informationsstellen werden Zeugnisse der älteren Geschichte Basels erhalten und zugänglich gemacht.

Archäologische Fundstellen sind Denkmäler gemäss dem Gesetz über den Denkmalschutz

«Denkmäler sind zu erhalten. Ihre kulturellen, geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Werte sind zu erforschen und, wenn möglich, in ihrem gewachsenen Zusammenhang zu sichern.» Gesetz über den Denkmalschutz vom 20. März 1980.

Der Auftrag ist in der Verordnung betreffend die kantonale Archäologie vom 9. Dezember 2008 umschrieben.

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